Am 04. Juli 2008 hat der Bundesrat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) endgültig beschlossen. Damit müssen Neubauten mit Bauantragstellung ab dem 01.Januar 2009 ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Das bedeutet: Der EInsatz von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie oder Umweltwärme wird bei Neubauten Pflicht.






