Nach DIN V 18599-2 Tabelle 4 werden Gebäude in Kategorien I-IV in Abhängigkeit Ihrer Dichtheit eingeteilt. Es ist leider nicht eindeutig ob Gebäude mit Raumlufttechnik (RLT_Anlagen) grundsätzlich ohne Ausnahme in die Kat. I einzuordnen sind oder ob auch die Kat. II ohne Blower-Door-Test möglich ist. Wer hat Erfahrungen und Hinweise zur Auslegung? Wir halten es für sinnvoll bei diesen Gebäuden einen Blower-Door-test durchzuführen unser AG jedoch möchte es nicht.







admin
Freitag, November 13th, 2009
Im zu berechnenden Gebäude können Sie auch bei RLT-Anlagen Kat. II (ohne Blower-Door) nehmen. Sie müssen nur beachten, dass im Referenzgebäude grundsätzlich Kat. I gewählt wird. Daher ist dann in Ihrer Berechnung der Luftwechsel deutlich höher, wenn Sie auf Blower-Door verzichten. Falls Sie den Qp-Grenzwert auch ohne Blower-Door unterschreiten, ist das ja ok. Dann kann der Bauherr die Messung sparen.
Allerdings haben Sie schon Recht. Ein Blower-Door-Test ist grundsätzlich sinnvoll. Insbesondere, um Fehlstellen bei der Dampfsperre festzustellen.