für das Referenzgebäude sind in der EnEV separate Randbedingungen für Lichtbänder angegeben (Tabelle 1 1.6). Gibt es eine Definition für Lichtbänder, bzw. wie sind diese von Vorhangfassaden zu unterscheiden?
für das Referenzgebäude sind in der EnEV separate Randbedingungen für Lichtbänder angegeben (Tabelle 1 1.6). Gibt es eine Definition für Lichtbänder, bzw. wie sind diese von Vorhangfassaden zu unterscheiden?
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G. Clemenz
Freitag, Juni 11th, 2010
Aus meiner Sicht bezieht sich das auf Lichtbänder im Dach. Hier wird zwischen Glasdächern, Lichtbändern und Lichtkuppeln unterschieden.
Ein Lichtband in der Fassade ist ein Fenster, eine Vorhangfassade ist eine hinterlüftete, opake Fassade.
C.Hanusch
Montag, September 13th, 2010
die Frage wurde nun bei den Auslegungsfragen zur EnEV beantwortet (13. Staffel)
http://dibt.de/de/aktuelles_energieeinsparverordnung.html